In Deutschland blockiert § 302 InsO Ihre Entschuldung bei Insolvenzverschleppung (§ 15a) – Sie haften lebenslang privat.
Die EU-Insolvenz (EuInsVO) befreit Sie legal von diesem Zustand. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Ihren EU-Reset. Vollständige Restschuldbefreiung von Großschulden ab 100.000 € – inklusive deliktischer Ansprüche.
80+ Bewertungen
3 EU-Verfahren: Irland (12 Mo.), Spanien (24 Mo.), Lettland (6-18 Mo.)
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Deliktische Forderungen werden in EU-Verfahren vollständig erlassen – während sie in Deutschland lebenslang bleiben
66% schneller als deutsche Regelinsolvenz – schnellster Weg zur vollständigen Schuldenfreiheit
EU-Verfahren bleiben diskret & ohne deutsches Stigma – Ihre Reputation bleibt geschützt
Vertraut von Unternehmern · Anerkannt von europäischen Gerichten
Als Geschäftsführer haften Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen – und deutsche Gerichte schließen deliktische Forderungen lebenslang von der Restschuldbefreiung aus.
Haftungsbescheide vom Finanzamt bedrohen Ihr Privatvermögen, Ihr Haus und Ihre Existenz. Als Geschäftsführer haften Sie plötzlich mit allem, was Sie besitzen.
Weil Fristen bei der Unternehmenskrise unbewusst versäumt wurden. Jetzt zahlen nicht nur die Firma – sondern Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen, Haus und Altersvorsorge.
Die deutsche Regelinsolvenz dauert zu lange und vernichtet jeden gesellschaftlichen Status. 3 Jahre öffentlicher Pranger – das können Sie sich nicht leisten.
Während Deutschland § 302 InsO lebenslang anwendet, bietet die EU-Insolvenzverordnung den legalen Ausweg: Vollständige Restschuldbefreiung inkl. deliktischer Forderungen in nur 12 Monaten.
| Feature | Deutsche Regelinsolvenz | Kanzlei Verbracken & Partner EU-Strategie |
|---|---|---|
| Dauer bis zur Freiheit | 3 lange Jahre (36 Monate) | Nur 12 Monate |
| Reputation / Schufa | Öffentlicher Pranger, Ruin der Bonität | Diskretes Auslandsverfahren |
| Privatvermögen | Maximaler Zugriff des Verwalters | Maximaler Vermögensschutz |
| Verfahrenskosten | Unkalkulierbar, langwierig | Transparent & planbar |
Alle drei Verfahren umgehen § 302 InsO und sind nach EuInsVO in Deutschland vollständig anerkannt. Wir analysieren Ihre Lage und wählen das optimale Land – basierend auf Schuldenhöhe, Haftungsart und Zeitrahmen.
Der Schnellweg zur Schuldenfreiheit
Einmalig in Europa: Forderungen aus deliktischen Handlungen können erlassen werden!
EINMALIG IN EUROPA: § 302 InsO umgehen!
Forderungen aus deliktischen Handlungen: In Deutschland lebenslang ausgeschlossen – in Irland nach 12 Monaten vollständig erlassen
Best für: Geschäftsführer mit hoher Haftungssumme
Lebensqualität & Diskretion
Best für: Selbstständige mit Lifestyle-Fokus
Kosteneffizient & EU-zentral
Best für: Privatpersonen & kleinere Unternehmer
Was deutsche Anwälte Ihnen oft verschweigen – diese Vorteile sichern Ihre Zukunft.
Restschuldbefreiung in 12 Monaten statt 36 Monaten wie in Deutschland.
EU-Verfahren werden nicht in deutschen Schuldnerverzeichnissen geführt.
Höhere Freibeträge und besserer Vermögensschutz als in Deutschland.
Sofortige Gewerbeerlaubnis nach Verfahren – ohne deutsche Sperrfristen.
Sie behalten Ihren Lebensmittelpunkt flexibel innerhalb der EU.
Persönliche Haftung vom Finanzamt wird durch EU-Verfahren gestoppt.
Volle Transparenz ab Minute 1. So läuft Ihr Weg zur Restschuldbefreiung in nur 12 Monaten.
Statt 36 Monate deutsche Regelinsolvenz – das ist 66% Zeitersparnis mit maximalem Vermögensschutz.
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CEO & Gründer · EU-Insolvenz Experte
"Wir sind zwar nicht die lauteste Kanzlei, aber die, die wirklich liefert."
2,1 Mio. € Schulden aus Bürgschaften. Irland-Verfahren mit vollständiger rechtlicher Begleitung. Schuldenfrei in 11 Monaten, Familienwohnsitz gerettet.
890.000 € persönliche Haftung vom Finanzamt. Durch EU-Verfahren Privatvermögen vollständig geschützt. Restschuldbefreiung in 12 Monaten, keine Schufa-Belastung.
1,4 Mio. € Verbindlichkeiten. Diskretes Irland-Verfahren ohne öffentliches Register. Nach 13 Monaten komplett schuldenfrei, Business erfolgreich fortgeführt.
Antworten auf die wichtigsten Fragen vor Ihrer Entscheidung.
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