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Kanzlei Verbracken & Partner
European Legal Solutions
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Für Unternehmer & Geschäftsführer mit Schulden ab 100.000 €

GmbH-Krise? Eliminieren Sie unlöschbare Haftungsschulden in 12 Monaten.

In Deutschland blockiert § 302 InsO Ihre Entschuldung bei Insolvenzverschleppung (§ 15a) – Sie haften lebenslang privat.

Die EU-Insolvenz (EuInsVO) befreit Sie legal von diesem Zustand. Kanzlei Verbracken & Partner begleitet Ihren EU-Reset. Vollständige Restschuldbefreiung von Großschulden ab 100.000 € – inklusive deliktischer Ansprüche.

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80+ Bewertungen

3 EU-Verfahren: Irland (12 Mo.), Spanien (24 Mo.), Lettland (6-18 Mo.)

Restschuld-Optionen prüfen

Kostenlose Erstprüfung in 2 Min.

100% kostenlos & unverbindlich
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Maximale Diskretion garantiert
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§ 302 InsO umgehen

Deliktische Forderungen werden in EU-Verfahren vollständig erlassen – während sie in Deutschland lebenslang bleiben

12 statt 36 Monate

66% schneller als deutsche Regelinsolvenz – schnellster Weg zur vollständigen Schuldenfreiheit

Kein Schufa-Eintrag

EU-Verfahren bleiben diskret & ohne deutsches Stigma – Ihre Reputation bleibt geschützt

Vertraut von Unternehmern · Anerkannt von europäischen Gerichten

EU-Gesetz
Rechtsgrundlage seit 2017
26 Experten
Internationale Betreuung
DSGVO-konform
Verschlüsselte Beratung
Gerichtlich bestätigt
Vom Bundesgerichtshof anerkannt
1.200+ Mandate
Seit 2023 spezialisiert

Die deutsche Haftungsfalle: Warum § 15a & § 302 InsO Sie persönlich ruinieren

Als Geschäftsführer haften Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen – und deutsche Gerichte schließen deliktische Forderungen lebenslang von der Restschuldbefreiung aus.

Das Finanzamt fordert Sie persönlich zur Zahlung auf?

Haftungsbescheide vom Finanzamt bedrohen Ihr Privatvermögen, Ihr Haus und Ihre Existenz. Als Geschäftsführer haften Sie plötzlich mit allem, was Sie besitzen.

Sie haften plötzlich persönlich für Unternehmensschulden?

Weil Fristen bei der Unternehmenskrise unbewusst versäumt wurden. Jetzt zahlen nicht nur die Firma – sondern Sie persönlich mit Ihrem Privatvermögen, Haus und Altersvorsorge.

Die Angst vor der Schufa und dem Ruin des Rufs?

Die deutsche Regelinsolvenz dauert zu lange und vernichtet jeden gesellschaftlichen Status. 3 Jahre öffentlicher Pranger – das können Sie sich nicht leisten.

EU-INSOLVENZ NACH EuInsVO ART. 3

Die Lösung: EU-Insolvenz statt deutscher Haftungsfalle

Während Deutschland § 302 InsO lebenslang anwendet, bietet die EU-Insolvenzverordnung den legalen Ausweg: Vollständige Restschuldbefreiung inkl. deliktischer Forderungen in nur 12 Monaten.

FeatureDeutsche RegelinsolvenzKanzlei Verbracken & Partner EU-Strategie
Dauer bis zur Freiheit3 lange Jahre (36 Monate)Nur 12 Monate
Reputation / SchufaÖffentlicher Pranger, Ruin der BonitätDiskretes Auslandsverfahren
PrivatvermögenMaximaler Zugriff des VerwaltersMaximaler Vermögensschutz
VerfahrenskostenUnkalkulierbar, langwierigTransparent & planbar
3 LEGALE EU-VERFAHREN NACH EuInsVO ZUR AUSWAHL

Irland, Spanien oder Lettland: Welches EU-Verfahren passt zu Ihrer Haftungssituation?

Alle drei Verfahren umgehen § 302 InsO und sind nach EuInsVO in Deutschland vollständig anerkannt. Wir analysieren Ihre Lage und wählen das optimale Land – basierend auf Schuldenhöhe, Haftungsart und Zeitrahmen.

MEISTGEWÄHLT

Irland

Der Schnellweg zur Schuldenfreiheit

Einmalig in Europa: Forderungen aus deliktischen Handlungen können erlassen werden!

12Monate Restschuldbefreiung

EINMALIG IN EUROPA: § 302 InsO umgehen!

Forderungen aus deliktischen Handlungen: In Deutschland lebenslang ausgeschlossen – in Irland nach 12 Monaten vollständig erlassen

  • Schnellstes Verfahren in der EU – nur 12 Monate
  • Kein Eintrag in deutsche Schufa
  • In ganz Europa rechtlich anerkannt
  • Perfekt bei hohen Schulden ab 250.000 €

Best für: Geschäftsführer mit hoher Haftungssumme

Spanien

Lebensqualität & Diskretion

24Monate bis zur Schuldenfreiheit
  • Spanisches "Zweite-Chance-Gesetz" mit hohen Freibeträgen
  • Hoher Pfändungsschutz für Immobilien & Lebensstandard
  • Attraktive Lebensbedingungen während des Verfahrens
  • Ideal mit familiärer Anbindung im Süden

Best für: Selbstständige mit Lifestyle-Fokus

Lettland

Kosteneffizient & EU-zentral

6-18Monate je nach Einkommen
  • Niedrigste Verfahrenskosten in der EU
  • Kurze Reisedistanz, deutschsprachige Notare
  • Schlanke Bürokratie, schnelle Entscheidungen
  • Ideal bei Schulden unter 500.000 €

Best für: Privatpersonen & kleinere Unternehmer

Die 6 entscheidenden Vorteile einer EU-Insolvenz

Was deutsche Anwälte Ihnen oft verschweigen – diese Vorteile sichern Ihre Zukunft.

Bis zu 66% schneller

Restschuldbefreiung in 12 Monaten statt 36 Monaten wie in Deutschland.

Keine Schufa-Eintragung

EU-Verfahren werden nicht in deutschen Schuldnerverzeichnissen geführt.

Privatvermögen geschützt

Höhere Freibeträge und besserer Vermögensschutz als in Deutschland.

Wirtschaftlicher Neustart

Sofortige Gewerbeerlaubnis nach Verfahren – ohne deutsche Sperrfristen.

Reisefreiheit erhalten

Sie behalten Ihren Lebensmittelpunkt flexibel innerhalb der EU.

Geschäftsführer-Schutz

Persönliche Haftung vom Finanzamt wird durch EU-Verfahren gestoppt.

IHR WEG IN DIE SCHULDENFREIHEIT

Was Sie vor und nach dem kostenlosen Erstgespräch erwartet

Volle Transparenz ab Minute 1. So läuft Ihr Weg zur Restschuldbefreiung in nur 12 Monaten.

VOR DEM ERSTGESPRÄCH

Was jetzt passiert:

  • 1
    Diskrete FallanalyseWir prüfen Ihre Situation vertraulich: Schuldenhöhe, wer Geld fordert, persönliche Haftungsrisiken und Ihre Vermögenslage.
  • 2
    Optimales EU-Land ermittelnIrland, Spanien oder Lettland? Wir berechnen für Sie das beste Verfahren – rechtssicher und kostenoptimiert.
  • 3
    Fixpreis-KalkulationSie erhalten eine transparente Kostenübersicht ohne versteckte Gebühren – Sie wissen exakt, was auf Sie zukommt.
  • 4
    Rückruf innerhalb 24hEin spezialisierter Rechtsberater meldet sich persönlich bei Ihnen – diskret und unverbindlich.
NACH DEM ERSTGESPRÄCH HABEN SIE KLARHEIT ÜBER:

Was Sie erwartet:

  • Ihren individuellen 12-Monats-FahrplanExakte Timeline zur Restschuldbefreiung: Von der Wohnsitzanmeldung über die Verfahrenseröffnung bis zur rechtskräftigen Schuldenfreiheit – Sie wissen jeden Schritt im Voraus.
  • Wann der Vollstreckungsschutz greiftAb Mandatserteilung und Verfahrenseröffnung werden Haftungsbescheide, Pfändungen und Gläubigerzugriffe rechtssicher blockiert – Sie kennen den exakten Zeitpunkt.
  • Welches Vermögen geschützt werden kannWir analysieren Ihre Situation: Familienheim, Altersvorsorge und wichtige Vermögenswerte – Sie erfahren, was im EU-Verfahren geschützt bleibt.
  • Dass kein Schufa-Eintrag erfolgtEU-Verfahren werden nicht in deutschen Auskunfteien erfasst. Ihr Ruf bleibt geschützt, Ihre Bonität unangetastet – nur 12 Monate bis zur vollständigen Schuldenfreiheit.
  • Wie Sie Business & Karriere fortführenWährend des Verfahrens behalten Sie Ihre Handlungsfähigkeit: Gewerbeerlaubnis, Geschäftskonten und unternehmerische Freiheit bleiben erhalten – wir zeigen Ihnen wie.
  • Die Rechtssicherheit durch EU-Gesetz (EuInsVO)Vom Bundesgerichtshof bestätigt und in allen EU-Staaten anerkannt. Keine rechtlichen Grauzonen – Sie erhalten die komplette juristische Grundlage.
12 Monate
bis zur vollständigen Restschuldbefreiung (Irland)

Statt 36 Monate deutsche Regelinsolvenz – das ist 66% Zeitersparnis mit maximalem Vermögensschutz.

Kostenlos • Unverbindlich • 100% diskret

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Pascal Verbracken

CEO & Gründer · EU-Insolvenz Experte

"Wir sind zwar nicht die lauteste Kanzlei, aber die, die wirklich liefert."

1.200+
Schuldenfreie Mandanten
97%
Erfolgsquote
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Internationale Experten

Anonymisierte Fallstudien

Fallbeispiel: Immobilieninvestor aus Frankfurt

2,1 Mio. € Schulden aus Bürgschaften. Irland-Verfahren mit vollständiger rechtlicher Begleitung. Schuldenfrei in 11 Monaten, Familienwohnsitz gerettet.

Fallbeispiel: Geschäftsführer aus München

890.000 € persönliche Haftung vom Finanzamt. Durch EU-Verfahren Privatvermögen vollständig geschützt. Restschuldbefreiung in 12 Monaten, keine Schufa-Belastung.

Fallbeispiel: Selbstständiger Unternehmer aus Hamburg

1,4 Mio. € Verbindlichkeiten. Diskretes Irland-Verfahren ohne öffentliches Register. Nach 13 Monaten komplett schuldenfrei, Business erfolgreich fortgeführt.

UNSERE GARANTIEN FÜR SIE

Volle Transparenz. Höchste Diskretion. Bewährte Expertise.

  • Fixpreis-Garantie: Keine versteckten Kosten. Sie wissen vor Verfahrensbeginn exakt, was Sie investieren.
  • Diskretions-Garantie: Schweigepflicht auf höchstem Niveau – zertifiziert nach DSGVO und Anwaltsrecht.
  • Qualitätsversprechen: Spezialisierung seit 2023 ausschließlich auf EU-Insolvenzverfahren mit über 1.200 erfolgreich abgeschlossenen Mandaten.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen vor Ihrer Entscheidung.

Ja, zu 100%. Ein EU-Gesetz verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten – inklusive Deutschland – ein in einem anderen EU-Land eröffnetes Insolvenzverfahren vollständig anzuerkennen. Der Bundesgerichtshof hat dies in mehreren Urteilen ausdrücklich bestätigt. Das Verfahren ist absolut rechtssicher und wird seit Jahren erfolgreich durchgeführt.

Ihre Frage nicht dabei? Klären Sie alle Details persönlich in der kostenlosen Erstprüfung.

Nehmen Sie das Heft wieder in die Hand – Bevor es das Gericht tut.

Jeder Tag Verzögerung erhöht das Risiko einer persönlichen Haftung oder Insolvenzverschleppung. Schützen Sie sich jetzt.

100% kostenlos • Antwort in 24h • Maximale Diskretion

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